Daueraufenthaltsrecht

  • Unionsbürger sind grundsätzlich daueraufenthaltsberechtigt nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von 5 Jahren
  • dazu müssen auch andere Voraussetzungen für bestimmte Unionsbürger und deren Familienangehörigen erfüllt werden
  • sehr umstritten ist die Klärung der Rechtmäßigkeit beim Thema fünfjähriger Aufenthalt
  • auch bleibeberechtigte Familienangehörige haben unter bestimmten Anforderungen ein Daueraufenthaltsrecht