Allgemeine Freizügigkeit

  • Jeder Unionsbürger hat grundsätzlich das Recht, sich in der Europäischen Union frei zu bewegen, in jeden anderen Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten.
  • Für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten hat ein Unionsbürger das Recht auf Einreise und Aufenthalt in einem anderen Mitgliedsstaat – ohne weitere Bedingungen. Er benötigt lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
  • Ab 3 Monaten Aufenthalt braucht ein Unionsbürger eine Krankenversicherung und die Sicherung seines Lebensunterhalts; es besteht ein Rechtsanspruch auf Ausstellung einer Freizügigkeitsbescheinigung.