Verlust des Freizügigkeitsrechts

  • Verlust durch den Wegfall der Freizügigkeit in den ersten fünf Jahren (Feststellung des Verlustes durch einen
    Verwaltungsakt − Widerruf möglich)
  • Verlust wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit (Ausweisung und weitere Konsequenzen)