Berechtigte

Die Freizügigkeitsrechte gelten für:

  • Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
  • Staatsangehörige der EWR-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein)
  • Schweizer Staatsangehörige (Freizügigkeitsabkommen mit der Schweiz)
  • Familienangehörige dieser Personen, auch wenn sie selbst keine Unionsbürger, sondern „Drittstaatsangehörige“ sind